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Bindung von Geistern

Herbeirufungs-Schritte (Geister): Übersicht
  Die Formeln zur Herbeirufung von Geistern
  Die Herbeirufung (Geister)
  Bitten für herbeigerufene Geister
  Wesensfähigkeiten
   
Zusätzliche Informationen: Rudelherbeirufung (Geister)
  Beschwörerzirkel (Geister)
  Bindung von Geistern
   

Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.

Geister lassen sich an eine Person oder an einen Gegenstand binden (die Bindung an eine Person ist keine „Besessenheit“, sondern nur eine Verankerung). Der Vorteil eines gebundenen Geistes ist, dass Bitten nicht mehr durch verstreichende Zeit verloren gehen und der Geist anderen Personen, nicht nur dem Herbeirufer, Bitten gewährt. Außerdem können Geister so vom Ort ihres Todes wegtransportiert werden, an den sie wieder zurückkehren, wenn die Bindung erlischt.

Für die Bindung eines Geistes ist die magische Sonderfertigkeit Bindung (Geister) notwendig. Einen Geist an eine Person oder einen Gegenstand zu binden, erfordert eine Probe auf Willenskraft, die um die Anrufungsschwierigkeit erschwert ist, modifiziert um zusätzlich -1/-2/-3 bei niederen/mittleren/hohen Geistern.

Gelingt die Bindung, kann die Person, an die der Geist gebunden wurde, bzw. jeder, der den Gegenstand berührt, an den der Geist gebunden ist, Bitten an ihn richten. Es stehen so viele Bitten zur Verfügung, wie dem Herbeirufer des Geistes bei der Herbeirufung zugestanden wurden. Bitten verfallen nicht mehr nach einer bestimmten Zeit, sondern erst, wenn sie ausgeführt wurden.

Misslingt die Probe, muss mit 1W20 gewürfelt werden:

  • 1-8: Die restlichen Bitten sinken um 1;
  • 9-16: Alle restlichen Bitten des Geistes verfallen;
  • 17-20: Der Geist greift den Herbeirufer an.

Ein Held kann bis zu Willenskraft/3 Geister gleichzeitig binden, wobei mittlere Geister als 2 Geister zählen und hohe Geister als 3 gebundene Geister.

Publikation(en):

Körperlose Schrecken, Seite 154