Herbeirufung von Geistern
Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.
Ähnlich wie das Beschwören von Elementaren und Dämonen funktioniert das Herbeirufen von Geistern. Die größten Unterschiede liegen darin, dass Geister nicht aus einer anderen Sphäre erscheinen, sondern schon in der 3. Sphäre verweilen, und darin, dass sie sich nicht einfach beherrschen lassen, sondern das, was sie zu leisten bereit sind, auf die Redegewandtheit des Zauberers ankommen lassen.
Schamanen können hingegen mittels karmaler Kräfte Geister aus der 4. Sphäre beschwören, wobei regeltechnisch kein Unterschied zur magischen Herbeirufung besteht.
Anmerkung: Rituale und Zeremonien zur Herbeirufung eines Geistes aus der 3. Sphäre rufen für gewöhnlich einen zufälligen Geist der passenden Mächtigkeit aus der näheren Umgebung herbei. Nach Meisterentscheid können besondere Paraphernalia erlauben, einen ganz bestimmten Verstorbenen anzurufen. Dies wird vor allem von Schamanen mit der Zeremonie Rat der Ahnen praktiziert.
| ➤Herbeirufungs-Schritte (Geister): | Übersicht |
| Die Formeln zur Herbeirufung von Geistern | |
| Die Herbeirufung (Geister) | |
| Bitten für herbeigerufene Geister | |
| Wesensfähigkeiten | |
| Modifikationspaket (Geister) | |
| ➤ Zusätzliche Informationen: | Rudelherbeirufung (Geister) |
| Beschwörerzirkel (Geister) | |
| Bindung von Geistern | |
| Anrufungsschwierigkeiten-Tabelle (Geister) | |
Publikation(en):
Körperlose Schrecken, Seite 135