Bindung von Feen
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| Bindung von Feen | |
Die vorliegende Regel ist eine Fokusregel der Stufe I für den Themenkomplex Beschwörung.
Feen lassen sich an eine Person oder an einen Gegenstand binden (die Bindung an eine Person ist keine „Besessenheit“, sondern nur eine Verankerung). Der Vorteil eines gebundenen Feenwesens ist, dass Bitten nicht mehr durch verstreichende Zeit verloren gehen und die Fee anderen Personen, nicht nur dem Herbeirufer, Bitten gewährt. Die meisten Feenwesen reagieren jedoch äußerst negativ darauf und empfinden es als Versklavung.
Für die Bindung eines Feenwesens ist die magische Sonderfertigkeit Bindung (Feen) notwendig. Eine Fee an eine Person oder einen Gegenstand zu binden, erfordert eine Probe auf Willenskraft, die um die Anrufungsschwierigkeit erschwert ist, modifiziert um zusätzlich –1/–2 bei niederen/mittleren Feen.
Gelingt die Bindung, kann die Person, an die das Feenwesen gebunden wurde, bzw. jeder, der den Gegenstand berührt, an den das Wesen gebunden ist, Bitten an es richten. Es stehen so viele Bitten zur Verfügung, wie dem Herbeirufer der Fee bei der Herbeirufung zugestanden wurden. Bitten verfallen nicht mehr nach einer bestimmten Zeit, sondern erst, wenn sie ausgeführt wurden.
Misslingt die Probe, muss mit 1W20 gewürfelt werden:
- 1–5: Die restlichen Bitten sinken um 1;
- 6–15: Alle restlichen Bitten an die Fee verfallen;
- 16–20: Die Fee greift den Herbeirufer an.
Ein Held kann bis zu (FW in Willenskraft / 3) Feen gleichzeitig binden, wobei mittlere Feen doppelt zählen.
Publikation(en):
Geschöpfe der Anderswelt, Seite 138