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Was ist die Summe aus 8 und 2?

Paktdauer und Paktende

Wichtiges zu Geisterpakten: Übersicht
  Paktschluss
  Paktdauer und Paktende
  Vorteile eines Paktschlusses
  Nachteile eines Paktschlusses
  Paktgeschenke (Geister)

Der Pakt mit einem Geisterwesen kann unterschiedlich lange andauern. Es gibt Geister, die einen solchen Bund bis zum Ableben ihres sterblichen Verbündeten schließen, aber auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich, die Tage, Wochen oder Jahre umfassen kann. Im Fall einer Erblinie mag ein Geisterpakt sogar mehrere Generationen andauern und so über Jahrhunderte Bestand haben. Beispielhafte Zeitintervalle sind mystische Zahlen wie 1, 2, 3, 6, 7, 13 oder 49. Nach diesem festgelegten Zeitraum endet der Bund automatisch, so er nicht erneuert wird. Sollte der Geist in die 4. Sphäre verbannt
werden, endet der Pakt ebenfalls sofort.

Alle Paktgeschenke gehen bei Paktende verloren. Für erworbene Paktgeschenke (und ggf. die Sonderfertigkeit Geisterrettung) bekommt der Held die entrichteten AP-Kosten wieder gutgeschrieben.

  • Sterbliche können auch versuchen, einen geschlossenen Pakt selbst zu beenden. Hierzu ist eine bestandene Sammelprobe auf Willenskraft, 1 Woche, 5 Versuche erforderlich. Üblicherweise sind Geister wenig erbaut über solche Eigenmächtigkeiten.
  • Auch ein Ende des Pakts durch einen neuen Paktschluss mit einem höherrangigen Geist kommt infrage. In diesem Fall ist der Geist des älteren Paktes auch nicht verärgert, es sei denn, die Probe für den neuen Paktschluss misslingt (Meisterentscheid).
  • Ein Geist kann einen Sterblichen jederzeit aus seinem Pakt entlassen, wird dies jedoch in der Regel nicht ohne triftigen Grund tun.
  • Der Versuch eines Sterblichen, mit einem anderen Wesen (z. B. einem Feenwesen, Elementar oder Dämon) oder einem anderen Geist der gleichen oder einer niedrigeren Mächtigkeit einen Pakt zu schließen, sorgt immer für das Ende eines alten Paktes – und für einen verärgerten Geist.

Publikation(en):

Körperlose Schrecken, Seite 148