Sturmseele
Größe: entspricht der vorherigen Gestalt
Gewicht: kein Gewicht
| MU 15 | KL 11 | IN 13 | CH 13 |
| FF 10 | GE 13 | KO 14 | KK 17 |
| LeP 30 | AsP 30 | KaP - | INI 14+1W6 |
| AW 10 | SK 4 | ZK 4 | GS 9 |
| Waffenlos: | AT 15 | PA 7 | TP 2W6+6 | RW kurz |
| RS/BE | 0/0 |
Aktionen: 1
Vorteile/Nachteile: keine
Sonderfertigkeiten: keine
Talente: Einschüchtern 11, Fliegen 10, Körperbeherrschung 6, Kraftakt 8, Selbstbeherrschung 2, Sinnesschärfe 8, Verbergen 4, Willenskraft 5
Zauber & Geisterkräfte: Horriphobus 13, Zorn der Elemente 12
Anzahl: 1 oder 1W3+1 (kleine Geisterschar)
Größenkategorie: mittel
Typus: Geist (mittlerer), humanoid
Anrufungsschwierigkeit: -4
Beute: keine
Kampfverhalten: Sturmseelen nehmen an Kämpfen teil, wenn ihr Herbeirufer sie darum bittet.
Flucht: Verlust von 75 % der LeP
Schmerz +1 bei: kein Effekt
- QS 1: Dem Leben einer Sturmseele wurde durch die Kräfte der Natur oder der Elemente ein jähes Ende bereitet.
- QS 2: Sie ist ein sehr gefährlicher Geist, der stets danach trachtet, anderen das gleiche Schicksal zuzufügen.
- QS 3+: Eine Sturmseele zieht sich nach einem Angriff an einen Ruheort zurück, wo sie oft durch einen Gegenstand aus ihrem ehemaligen Besitz ans Diesseits gebunden ist.
Sonderregeln:
Geisterfähigkeiten: Die Sturmseele verfügt in der Regel über die Geisterfähigkeiten Manipulation des Unbelebten, Ruheort und Schreckgespenst.
Geister-Regeln: Für die Sturmseele gelten die allgemeinen Regeln für Geister.
Publikation(en):
Körperlose Schrecken, Seite 47