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Geweiht

Karmale Objekte:

Übersicht - Kategorien karmaler Objekte
Gesegnet
Geweiht
Zweifachgeweiht
Heilig
Ausrüstung der Geweihten

Deutlich stärker als gesegnete Materialien sind geweihte Objekte. Mit den entsprechenden Liturgien und Zeremonien kann ein Geweihter auch Zeremonialgegenstände erschaffen, den Boden oder einen Tempel weihen.

Hervorrufungsart: Bodenweihe, Objektweihe, Tempelweihe

Berührungsschaden (nur bei Objektweihe): Eine kurze Berührung erzeugt bei Dämonen 1W3 SP, dauerhafter Kontakt wird jede Kampfrunde schädlicher. In der ersten Kampfrunde sind es noch 1W3 SP, in der zweiten 1W3+1, in der dritten 1W3+2 usw. Von der jeweiligen Gegengottheit geweihtes Material verdoppelt den Schaden.

Waffenschaden (nur bei Objektweihe): Angriffe mit geweihten Waffen bewirken bei Dämonen regulären Schaden. Angriffe mit geweihten Waffen der Gegengottheit erzeugen doppelte Trefferpunkte. Die Trefferpunkte werden ausgewürfelt, dann verdoppelt, anschließend wird der Rüstungsschutz abgezogen.

Auraschaden (nur bei Bodenweihe und Tempelweihe): Pro Minute auf geweihtem Boden oder in einem Tempel erleiden Dämonen 1W6 SP. Sind Boden oder Tempel der Gegengottheit des Dämons geweiht, verdoppelt sich der Schaden.

Besonderheiten: Geweihter Boden (z. B. Tempel) erleichtert Zeremonien der eigenen Tradition um +1.

Geweihte Waffen

Eine geweihte Waffe kann sowohl als echte Waffe wie auch als geweihter Gegenstand Schaden verursachen (Berührungsschaden und Waffenschaden). Es kommt auf den Einsatz des Gegenstandes an. Wer einen Rondrakamm einem Dämon beispielsweise nur auf die Stirn legt, richtet damit in der ersten Kampfrunde 1W3 SP, in der zweiten 1W3+1 SP usw. an. Nutzt ein Held den Rondrakamm stattdessen als Waffe, verursacht die Waffe die üblichen TP eines Rondrakamms. Gesegnete Waffen gibt es grundsätzlich nicht. Der Objektsegen wird dafür nicht verwendet.

Publikation(en):

Aventurisches Götterwirken, Seite 69 ff.
Kodex des Götterwirkens, Seite 213
Kodex der Magie, Seite 218 f. [reduzierte Angaben; alternative Überschrift "Gesegnet und Geweiht"]