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Was ist die Summe aus 4 und 3?

Neben den beschriebenen Zeremonialgegenstände kann es weitere geben, die von einzelnen Geweihten und Priestern eingesetzt werden. So sollen einige Firungeweihte beispielsweise auch einen Speer verwenden, manche Rondrageweihte nutzen ein Langschwert oder eine andere Waffe als geweihtes Objekt und auch andere Kirche und Kulten, beispielsweise die Kirchen der Halbgötter sollen sich darum bemühen und bemüht haben, ihre Kulte um weitere Zeremonialgegenstände zu bereichern.

Als Faustregel zum Erstellen eigener Zeremonialgegenstände gilt:

  • Ein neuer Zeremonialgegenstand sollte eine Sonderfertigkeit besitzen, die eine Erleichterung von +1 auf ein passendes Talent des Kultes gewährt. Der AP-Wert der SF hängt von dem Steigerungsfaktor des gewählten Talents ab: Ein A-/B-/C-/D-Talent kostet 5/10/15/20 AP.
    Alternativ kannst du bis zu zwei Talente und innerhalb dieser Talente jeweils bis zu zwei Anwendungsgebiete auswählen. Bei Proben auf diese Anwendungsgebiete  erhält dein Held +1 FP (bis zu einem Maximum von 18 FP). Der AP-Wert dieser SF hängt von den Steigerungsfaktoren der gewählten Talente ab: Ein A-/B-/C-/D-Talent kostet 3/6/9/12 AP. Die Kosten der Talente müssen addiert werden.
  • Bei den anderen Sonderfertigkeiten kannst du aus ähnlichen bereits vorhandenen Sonderfertigkeiten für Zeremonialgegenstände auswählen. Möglicherweise sind bereits vorhandene Sonderfertigkeiten passend. So können leichte Abwandlungen des Firunsmessers oder des Firunsbogen auch auf einen Firuns(wurf-)speer passen, Fähigkeiten des Rondrakamms zu einer anderen rondragefälligen Waffe.
  • Schlussendlich kannst du auch Sonderfertigkeiten völlig neu gestalten. Die Meisterin hat das letzte Wort darüber, ob die gewählten und erstellten Sonderfertigkeiten passend sind.
  • Alle Sonderfertigkeiten sollten einem der beiden Aspekte der Gottheit oder des Pantheons zuzuordnen sein. Als Voraussetzung sollte eine Sonderfertigkeit (die als Grundlage des Zeremonialgegenstandes dienen soll) die Voraussetzung Tradition (spezielle Kirche oder spezieller Kult) und die übrigen als Voraussetzung eine davor gewählte Sonderfertigkeit aufweisen (siehe beispielhaft die Sortierung der vorgestellten Zeremonialgegenstände der Zwölfgötter).

Publikation(en):

Kodex des Götterwirkens, Seite 215 f.