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Herstellung von Waffen und Rüstungen aus magischen Metallen

Die Herstellung von Waffen und Rüstungen aus magischen Metallen folgen den gleichen Regeln wie die bei anderen Materialien für Waffen bzw. Materialien für Rüstungen.

# Material: Die Gegenstände müssen nicht komplett aus magischem Metall bestehen. Es reicht aus, wenn ein Anteil der Waffe daraus gefertigt ist, der Rest kann auch aus einem anderen Metall sein. Das andere Metall wird bei der Herstellung wertetechnisch komplett ignoriert. Der prozentuale Anteil, der für Werteverbesserungen aus magischem Metall mindestens gegeben sein muss, ist bei dem Metall jeweils angegeben. Der Anteil bezieht sich immer auf das Gewicht der Waffe. Ein Langschwert wiegt beispielsweise 1 Stein und wenn mindestens 25% davon aus Endurium bestehen, dann gelten die in der Tabelle aufgeführten Modifikatoren für Waffen aus mindestens 25 % Endurium.

# Mindestmenge: Sollte eine Waffe weniger als die Mindestmenge des magischen Metalls beinhalten, so verfärbt sich die Waffe in der Regel je nach magischem Metall (z.B. bei Endurium schwarz), aber die spieltechnischen Werte ändern sich nicht.

# Berufsgeheimnisse: Die Herstellung von magischen Metallen erfordert neben der Sonderfertigkeit Waffenbau bzw. Rüstungsbau das entsprechende Berufsgeheimnis der Verarbeitung.

# Keine Herstellungstechniken: Auf Waffen und Rüstungen aus magischen Metallen lassen sich keine besonderen Herstellungstechniken anwenden.

# Keine Kombination: Magische Metalle lassen sich nicht kombinieren.

 

Publikation(en):

Kodex des Schwertes, Seite 171 f.