➤ Heldenerschaffung
Schritt 2: Erfahrungsgrad wählen
Um einen Helden zu erschaffen, musst du zunächst den Erfahrungsgrad (EG) festlegen. Der Erfahrungsgrad gibt an, wie viele Abenteuerpunkte (AP) für die Erschaffung des Charakters zur Verfügung stehen. Dieses Guthaben wird Abenteuerpunktekonto (AP-Konto) genannt, und mit diesen Punkten kannst du Eigenschaften, Fertigkeiten u.Ä. für deinen Helden kaufen. Alles, was du einkaufst, hat einen Abenteuerpunktewert (AP-Wert). Am Ende der Heldenerschaffung darf das Konto keinen negativen Wert aufweisen (zwischenzeitlich durchaus). Sehr wohl darfst du aber ein paar AP übrig behalten (max. 10 AP).
Am besten sprecht ihr euch gemeinsam mit dem Meister ab, mit welchem EG ihr in eure Abenteuer starten wollt. Ihr könnt alle den gleichen EG wählen, um möglichst gleich starke Helden zu erschaffen, oder unterschiedliche Grade, beispielsweise um eine erfahrene Ritterin, ihren unerfahrenen Knappen sowie deren Begleiter, einen betagten, aber brillanten Perainegeweihten darzustellen.
- Der EG legt die Höchstwerte von Eigenschaften, Fertigkeiten und Kampftechniken zu Spielbeginn fest, sowie die maximale Gesamtpunktzahl der Eigenschaftspunkte. Er gibt außerdem an, wie viele Zauber bzw. Liturgien du aktivieren kannst und wie viele davon einer Fremdtradition angehören dürfen. Nach dem Beginn des Spiels sind nicht mehr diese Beschränkungen, sondern nur noch die maximalen Höchstwerte gültig.
- Jeder Held startet mit 3 Schicksalspunkten, egal welchen Erfahrungsgrad er wählt. Dieser Wert kann über Vor- und Nachteile modifiziert werden.
- Unabhängig vom Erfahrungsgrad kann ein Held maximal 80 AP in Vorteile investieren und 80 AP durch Nachteile erlangen.*
Anmerkung: *) Der Meister sollte es den Spielern gestatten, den Vorteil Glück auch nach Spielstart zu erwerben.
Der typische Held
Der typische Held bei Das Schwarze Auge startet auf dem Erfahrungsgrad Erfahren, sodass seine Höchstwerte zu Spielbeginn in Eigenschaften 14, bei Fertigkeiten 10 und bei Kampftechniken 12 betragen. Er erhält zudem 3 Schicksalspunkte, die gleichzeitig seinen Höchstwert darstellen.
Die Gesamtpunktsumme der Eigenschaftspunkte eines Helden darf 100 nicht übersteigen. In Vor- und Nachteile dürfen höchstens 80 Punkte investiert werden. Der Spieler muss alle Eigenschaften, Fertigkeiten usw. über das AP-Konto bezahlen, im vorliegenden Fall erhält er beispielsweise 1.100 Abenteuerpunkte für die Heldenerschaffung.
Begrenzung von Eigenschaften, Fertigkeiten und Kampftechniken
Während der Heldenerschaffung zählt die in der Tabelle unten angegebene Grenze nach Erfahrungsgrad für Eigenschaften, Fertigkeiten und Kampftechniken.
Eigenschaften sind nach Spielbeginn nicht mehr begrenzt und können beliebig gesteigert werden. Fertigkeiten und Kampftechniken unterliegen im Spiel einer Begrenzung durch Eigenschaften. Der Höchstwert einer Fertigkeit entspricht der höchsten an der Probe beteiligten Eigenschaft +2; Kampftechnikwerte sind durch die dazugehörige Leiteigenschaft +2 begrenzt.
Maximalwerte bei Heldenerschaffung
| Erfahrungsgrad | AP-Konto | Höchstwert Eigenschaft |
Höchstwert Fertigkeit |
Höchstwert Kampftechnik |
maximale Eigenschaftspunkte |
maximale Zahl der Zauber/ Liturgien |
(davon Fremdzauber) |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Unerfahren | 900 | 12 | 10 | 8 | 95 | 8 | (0) |
| Durchschnittlich | 1.000 | 13 | 10 | 10 | 98 | 10 | (1) |
| Erfahren | 1.100 | 14 | 10 | 12 | 100 | 12 | (2) |
| Kompetent | 1.200 | 15 | 13 | 14 | 102 | 14 | (3) |
| Meisterlich | 1.400 | 16 | 16 | 16 | 105 | 16 | (4) |
| Brillant | 1.700 | 17 | 19 | 18 | 109 | 18 | (5) |
| Legendär | 2.100 | 18 | 20 | 20 | 114 | 20 | (6) |
Publikation(en):
Kodex der Helden, Seite 8 f.
Regelwerk (4. Auflage), Seite 38 f.