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Überbleibsel des einstigen Lebens

Geister verfügen über die gleichen Werte in Eigenschaften und Fertigkeiten wie zu Lebzeiten, bei mächtigen Geistern können die Werte im Tode sogar höher sein. Vor- und Nachteile sowie Sonderfertigkeiten bleiben ebenfalls bestehen, nach Meisterentscheid können sie jedoch im Laufe der Zeit verloren gehen: Während ein gerade erst zum Geist gewordener Mensch, der lange Zeit mit nur einem Bein gelebt hat, sich wohl aus bloßer Gewohnheit noch immer von seiner Verletzung zu Lebzeiten einschränken lässt, mag die Erinnerung an sein Gebrechen im Laufe von Jahren irgendwann schwinden und damit wirkt sich der Nachteil nicht länger auf den – augenscheinlich noch immer einbeinigen – Geist aus.

Geister mit der Geisterfähigkeit Astraler Nachhall verfügen auch nach dem Tode noch über die magischen Fähigkeiten, die sie zu Lebzeiten beherrschten. In seltenen Fällen können Geweihte, die zu Geistern werden, ebenfalls ihre karmalen Fähigkeiten zurückbehalten und besitzen dann die Geisterfähigkeit Karmaler Nachhall.

Publikation(en):

Körperlose Schrecken, Seite 140