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Besessenheit

Voraussetzung: Niederer Geist oder mächtiger

Mit dieser Kraft kann ein Geist vorübergehend die vollständige Kontrolle über den Körper eines Opfers erlangen und diesen nach seinem Willen sprechen und handeln lassen.

Probe: IN/CH/KO (modifiziert durch SK)

Wirkung: Der Geist muss sein Opfer sehen können, aber keinen direkten Kontakt zu diesem herstellen oder sich manifestieren, um von diesem Besitz zu ergreifen. Er muss 13 Aktionen aufwenden und eine Probe auf Besessenheit ablegen, modifiziert durch die SK des Ziels. Gelingt diese Probe, übernimmt er den Körper des Opfers vollständig, andernfalls kann er das erst nach dem nächsten Sonnenuntergang wieder versuchen.

Im fremden Körper nutzt der Geist seine eigenen geistigen Eigenschaften für Proben, jedoch die körperlichen Eigenschaften des Ziels, beispielsweise für Angriffe, auf die er zudem insgesamt QS x 2 weitere Punkte verteilen darf. Er kann in dem neuen Körper nur Zauber einsetzen, die er selbst beherrscht, also beispielsweise den Horriphobus. Für Talente gilt der jeweilige Fertigkeitswert des Geistes.

Für die Dauer der Besessenheit wird der Geist des Opfers schlicht verdrängt. Es kann sich nach dem Ende der Besessenheit an nichts erinnern, was in diesem Zeitraum vorgefallen ist. Wird das Opfer durch äußere Einflüsse bewusstlos, verlässt der Geist es sofort. Ebenso ist dies der Fall, wenn der Körper stirbt; dann verliert der Geist auf einen Schlag die Hälfte seiner Lebenspunkte.

Dauer: 13 Aktionen

AsP-Kosten: 3 AsP

Reichweite: Sicht

Wirkungsdauer: Der Geist kann, sofern er nicht ausgetrieben wird, beliebig lang in dem besessenen Körper verweilen (auch während das Opfer schläft). Er kann die Besessenheit aber jederzeit mit 1 freien Aktion beenden.

Zielkategorie: Lebewesen

➤ Geister mit dieser Geisterkraft: Ahnengeist
  Blutgeist
  Weiße Frau
  Nipakau (Jaguar)

Publikation(en):

Körperlose Schrecken, Seite 144