Verdammter
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Um den Makel des Verdammten zu erlangen, muss jemand nicht nur gegen die Prinzipien seiner Götter verstoßen, sondern seine Seele verpfändet haben. Dies gilt insbesondere für Dämonenpaktierer und Geweihte des Namenlosen. Durch den Paktschluss oder die erste Selbstopferung wird ihre Seele mit dem Makel des Verdammten belegt. Darüber hinaus können Geweihte mittels der Zeremonie Anathema oder Götter durch direktes Eingreifen eine Person verdammen.
Konsequenzen: Hilfreiche Liturgien von Geweihten können nicht mehr auf Verdammte gewirkt werden; Verdammten ist der Zutritt in ein Totenreich verwehrt, sie können nach ihrem Tod nur als ruhelose Geister umhergehen oder verbringen ihre Zeit bis ans Ende aller Tage in den Niederhöllen oder den Gefilden des Namenlosen.
Buße: Nur ein Gott persönlich kann einen Verdammten erlösen.
Publikation(en):
Aventurisches Götterwirken, Seite 71f.
Aventurische Magie 3, Seite 75
Kodex des Götterwirkens, Seite 217
Kodex der Magie, Seite 219 [reduzierte Angaben]