Liturgieerweiterungen
Fokusregel der Stufe I
# Voraussetzung der Nutzung von Liturgieerweiterungen ist, dass der Geweihte die Liturgie beherrscht und den nötigen FW aufweist, der bei der Liturgieerweiterung angegeben ist. Bei den hier vorgestellten Liturgieerweiterungen ist dies ein FW von 8, 10, 12, 14 oder 16.
# Hat der Held diesen Wert, so kann er die angegebenen AP-Kosten ausgeben, um die Liturgieerweiterung zu lernen. Hintergrundtechnisch hat der Geweihte die Erweiterung z. B. in einem Tempel erlernt oder konnte sie aufgrund seiner praktischen Erfahrung mit der Liturgie ableiten.
# Um manche Liturgieerweiterung zu erlernen, muss der Held zunächst eine andere Erweiterung beherrschen. Ist dies der Fall, ist der Name der vorausgesetzten Liturgieerweiterung unter Voraussetzung jeweils angegeben. Fehlt diese Angabe, besteht keine Notwendigkeit, eine Liturgieerweiterung mit kleinem FW zu erlernen, um eine Erweiterung mit größerem FW zu aktivieren. Der Held kann somit auch Erweiterungen auslassen oder in beliebiger Reihenfolge erlernen.
# Zusätzliche KaP-Kosten sind bei den Liturgieerweiterungen jeweils angegeben. Steht dort keine Angabe, so kostet das Wirken die üblichen KaP-Kosten dieser Liturgie.
# Bei Liturgien, die gegen SK oder ZK wirken und die mehrere Ziele treffen, gilt eine Erschwernis in Höhe der höchsten SK oder ZK der Ziele.
# Eine Liturgieerweiterung muss vor dem Wirken der Liturgie angekündigt werden, da sie einige Details der Liturgie verändern kann. Ansonsten wird eine ganz normale Probe auf den FW abgelegt, den der Geweihte in der Liturgie besitzt. Sofern nicht Änderungen bei der Erweiterung angegeben sind, stimmen die übrigen Regeldetails mit der Grundliturgie bzw. -zeremonie überein.
# Liturgieerweiterungen, die nur höhere Stufen der gleichen Erweiterung sind, lassen sich nicht kombinieren.
Publikation(en):
Divinarium Liturgia, Seite 8